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Agentur für innovative Geschäftsentwicklung, Managementberatung, Projekt- und Personalvermittlung mbH

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN -
Seminare für Unternehmen & Selbstzahler


Stand: 09/2018

1 Allgemeines


Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen
AGM mbH
Lutherstraße 10, 04315 Leipzig
im folgenden AGM genannt und ihren Vertragspartnern - im folgenden Kunde genannt.

 

2 Anmeldung und Termine

 

An den AGM-Seminaren kann nach entsprechender Bestätigung der Anmeldung durch AGM jedermann teilnehmen, es sei denn es gibt entsprechende einschränkende Bedingungen (offene bzw. geschlossenen Seminare) seitens der Produktentwickler (z.B.: SAP®). Inhouse-Seminare werden gesondert abgestimmt.
Für alle Seminare ist eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. An telefonische Anfragen oder Reservierungen halten wir uns bis 14 Tage vor Seminarbeginn gebunden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Anmeldung vorliegen, behalten wir uns vor, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt ein Seminarvertrag zustande. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Die Seminare werden ab 2 Teilnehmern (Mindestteilnehmerzahl) durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für die angebotenen Seminare liegt bei 8 Teilnehmern. Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass. Um eine möglichst hohe Durchführungsgarantie der Seminare zu gewährleisten, kann AGM in Absprache mit dem Teilnehmer bei nur einer Anmeldung pro Kurs die Seminardauer bzw. den Seminarpreis anpassen (s. Punkt 8). Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten. Die Anzahl der UE entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung bzw. Ihren Angebots- oder Vertragsunterlagen. Die Seminarbeginn- /-endezeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.


 

3 Seminarinhalte

 

Bei offenen Seminaren entsprechen die Seminarinhalte unserem Seminarplan. Geschult wird in der Regel eine aktuelle, am Markt genutzte,  freigegebene Version. Änderungen, z.B. bei Versionsänderungen im Laufe eines Jahres, behalten wir uns vor.
Die Seminarinhalte von Firmenseminaren können aber auch entsprechend der Marktanforderungen individuell vereinbart werden. In solch einem Fall, ist die AGM berechtigt ein schriftliches Änderungsangebot mit entsprechender Vergütungsänderung zu erstellen.


 

4 Leistungen

 

Bereitstellung der für die Schulung notwendigen Hard- und Software für die Dauer des Seminars. Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte. Jeder Teilnehmer kann am Ende des Seminars eine Teilnahmebestätigung abfordern. In bestimmten Lehrgängen wird eine Prüfung angeboten, dessen erfolgreiche Absolvierung mit einem Teilnehmerzertifikat belegt wird.


 

5 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterzeichnung des Angebotes, erfolgt die Erhebung in ein Vertragsverhältnis bzw. mit der Bestätigung der Anmeldung an den Kunden ist der Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungseingang, ohne Abzug, sofort fällig. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der AGM-Preisliste/ Seminarübersicht bzw. Angebot. Bei individuellen Schulungen gelten die im jeweils zugrundeliegenden, schriftlichen Angebot genannten Preise und Konditionen.
Eine nur zeitweise Teilnahme an Seminarveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.


 

6 Teilnehmerverhalten

 

Die Seminarordnung und die Seminarzeiten für die von AGM durchgeführten Seminare sind für die Teilnehmer verbindlich. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen entsprechend informieren und verpflichten. Verstöße können zum Ausschluss vom Seminar führen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.


 

7 Gewährleistung und Haftung

 

Das Seminar wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet AGM nicht. Besuch und Seminarinhalt werden dem Teilnehmer in Übereinstimmung mit dem Punkt 4, durch eine Teilnahmebestätigung bescheinigt.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten sowie von AGM nicht zu vertretender Ausfälle oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests. AGM kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
AGM haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ausschließlich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.


 

8 Preisgestaltung

 

Die bei den jeweiligen Seminaren genannten Preise verstehen sich als Preise pro Teilnehmer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die angegebenen Seminarorte (Bildungscenter). Die Kursdurchführung ist an eine Mindestteilnehmerzahl (s. Punkt 2) gebunden. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich der Kursdurchführende das Recht vor, den Kurs abzusagen, ersatzlos zu streichen, auf den nächsten Kurs zu verweisen, den Seminarpreis bei gleichbleibender Dauer zu erhöhen bzw. die Seminardauer bei gleichem Preis zu verkürzen um somit der effektiveren Wissensvermittlung und dem Preis-Leistungs-Verhältnis gerecht zu werden.


 

9 Rücktrittsrechte

 

Der Rücktritt von einem Seminar muss schriftlich erfolgen. Für Stornierungen, die bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn bei uns eingehen, behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro vor. Weitere Kosten werden in diesem Falle jedoch nicht berechnet. Danach werden bei Rücktritt bis zu 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr berechnet. Bei einer noch späteren Absage oder bei Nichtteilnahme werden 80% der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht. Wir räumen in diesem Fall jedoch die Möglichkeit ein, innerhalb von 4 Monaten an einem gleichwertigen Seminar zu einem um 20% reduzierten Preis teilzunehmen. Selbstverständlich kann ohne zusätzliche Kosten auch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Versäumen Teilnehmer einen Termin, besteht kein Anspruch auf eine Nachschulung. Nimmt ein Teilnehmer wegen plötzlicher Erkrankung nicht an einem Seminar teil und kann er dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Seminar zu einem späteren Termin (gemäß den zeitlichen und planungstechnischen Möglichkeiten der AGM) ohne weitere Kosten zu besuchen.


 

10 Urheberrecht und Datenschutz

 

Alle Rechte an den Seminarunterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch Auszugsweise, behält sich AGM vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens AGM dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden. Für die Dauer des Seminarbesuches hat der Teilnehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von AGM zu Lehr- und Übungszwecken eingesetzten Software.


 

11 Gerichtsstand, Sonstiges

 

Gerichtsstand ist Leipzig. Sollte einer der Punkte dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Seminare für Unternehmen und Selbstzahler rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Punkte nicht.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Projekte & Support

 

1 Geltung der  Geschäftsbedingungen / Allgemeines

 

1.1 AGM erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen. Des Weiteren können auch Lieferungen von SW und ausgewählter, der SW zuordenbare, Hardware geliefert werden. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der AGM GmbH, Lutherstraße 10, 04315 Leipzig im folgenden AGM genannt und ihren Vertragspartnern – im folgenden Kunde genannt, gelten für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB/ AGM) genannt. Davon abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Bedingungen wurden ausdrücklich und schriftlich von AGM bestätigt.

 

1.2 Die AGB/ AGM gelten auch dann, wenn AGM in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB/ AGM abweichenden Bedingungen des Kunden diesem Angebote unterbreitet oder Lieferungen und Leistungen den Kunden vorbehaltlos vornimmt.


 

2 Angebot und Vertragsabschluss

 

2.1 Angebote von AGM erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich abgegeben werden.

 

2.2 Ein Vertrag zwischen AGM und dem Kunden kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch AGM oder durch konkludentes Handeln seitens AGM zustande.

 

2.3 Abbildungen, Zeichnungen, Farben, Formen, Maße, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten in Angeboten und Verträgen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und sind nur annähernde Angaben. Sie stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eigenschaften gelten nur insoweit als zugesichert, wie AGM die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solches erklärt hat.

 

2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich AGM Eigentums- und Urheberrechte vor, Weitergabe an Dritte sind diese ausdrücklich auf die bestehenden Eigentums- und Urheberrechte hinzuweisen.


 

3 Leistungen, Lieferungen, Liefertermin, Lieferfristen, Leistungsort

 

3.1 Bei Softwarelieferungen sind dem Auftraggeber die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt; er trägt das Risiko, ob die Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter der AGM oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Vorgaben des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Für eine evtl. Haftung der AGM gilt der entsprechende Paragraf dieser AGB.

 

3.2 Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte kopieren der Software, jedes nicht ausdrücklich erlaubte weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software unter Benutzung der von AGM gelieferten Software als Vorlage. Der Auftraggeber darf Urheberrechtsvermerke der jeweiligen Entwickler/ Hersteller nicht verändern oder entfernen. Es gelten deren speziellen Regelungen. Der Auftraggeber darf Software, die er nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, Dritten nur nach schriftlicher Vereinbarung der jeweiligen Entwickler/ Hersteller überlassen.

 

3.3 Die von AGM genannten Liefertermine und Lieferfristen die sich an die Lieferfristen der jeweiligen Entwickler/ Hersteller anhängen, werden nach Möglichkeit eingehalten und setzen die Klärung aller technischen Fragen mit Kunden voraus.

 

3.4 Verzögerungen, unabhängig davon, ob sie bei AGM, seinen Vorlieferanten oder den Transportunternehmen entstanden sind und die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren, entbinden AGM von der Einhaltung der genannten Liefertermine oder Lieferfristen. Die Lieferfrist verlängert sich insoweit in einem angemessenen Umfang. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

3.5 Gerät AGM aus von ihm zu vertretenden Gründen in Verzug von mehr als einem Monat gegenüber dem vereinbarten Liefertermin oder der vereinbarten Lieferfrist, und setzt der Kunde, nachdem AGM in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, im übrigem ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des nachgewiesenen Schadens begrenzt. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung der Vertragsobliegenheiten kann eine Vertragsaufhebung erfolgen. In diesem Fall ist eine Schadenersatzforderung in Höhe von 20% auf die bis zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung bislang an Talpa  fakturierten netto Beträge  (d.h. ohne MwSt.) jedoch nicht mehr als 10.000,00 Euro (netto) möglich.

 

3.6 Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AGM berechtigt, den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Abnahmeverzug gerät.

 

3.7 Leistungsort ist der Sitz von AGM.


 

4 Ende des Nutzungsrechts bei Softwarelieferungen

 

4.1 Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Auftraggeber alle Lieferungen und Kopien heraus und löscht gespeicherte Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.


 

5 Softwarepflege * Pkt. 5 trifft nur zu wenn AGM PuE eigene Softwareprodukte an den Kunden verkauft

 

5.1 die Softwarepflege wird durch die jeweiligen Entwickler/ Hersteller gesichert;

 

5.2 die Softwarepflege wird dem Lizenznehmer im Rahmen einen abzuschließenden Wartungsvertrages die durch Entwickler/ Hersteller entwickelten Verbesserungen der Software und /oder Dokumentation in dem Maße zur Verfügung gestellt wie dies durch die jeweiligen Entwickler/ Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

 

5.3 Der Wartungsvertrag hat eine vereinbarte Laufzeit und verlängert sich jeweils für ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt worden ist. Die Wartungsgebühr ist jährlich im Voraus fällig. Kunden, die die jährliche Erneuerung der Wartung haben verstreichen lassen, können den Support wieder aufnehmen, indem sie entweder alle ausstehenden Wartungsgebühren nachentrichten oder die Lizenz neu erwerben und für diese einen entsprechenden Wartungsvertrag abschließen.


 

6 Mitwirkungsleistungen des Kunden

 

6.1 Der Auftraggeber wird AGM bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenen Umfang unentgeltlich unterstützen. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen Daten- und Telekommunikationseinrichtungen sowie Datenfernübertragungseinrichtungen zur Verfügung stellen und an Spezifikationen, Tests und Abnahmen usw. mitwirken. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen werden entsprechend den Anforderungen vereinbart.

 

6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend der Entwickler/ Hersteller. Er beachtet die Vorgaben im Handbuch (Dokumentation).

 

6.3 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner der der Gesprächspartner der AGM ist und die und die erforderlichen Entscheidungen treffen kann oder die unverzüglich herbeiführen kann. Er entsendet autorisiertes und fachkundiges Personal in die Projektteams.


 

7 Versand und Gefahrenübergang

 

7.1 Falls vereinbart, erfolgt der Versand an den Kunden, und zwar auf dessen Kosten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schließt die AGM eine Transportversicherung zu Lasten des Kunden ab.

 

7.2 Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder des Unterganges des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über: bei Abholung zum Zeitpunkt der Übergabe • bei Versendung durch AGM im Zeitpunkt der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen (Spediteur, Bahn, Post, Fluggesellschaft, Schifffahrtsunternehmen) oder der Verladung auf AGM- eigene Fahrzeuge, sofern der Transport zum Kunden durch AGM vorgenommen wird. Werden die Abholung oder der Versand ohne Verschulden der AGM verzögert oder unmöglich, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


 

8 Preise

 

8.1 Liefer- und Leistungspreise können für einzelne oder mehrerer Positionen vereinbart werden oder gelten in dieser Art. Preise für Lieferungen von Waren verstehen sich falls nicht anders vereinbart, gelten ab Lager oder Verkaufsbüro von AGM ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Versicherung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie am Liefertage gültiger Mehrwertsteuer. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten sind, sofern sie anfallen, zusätzlich zu berechnen und zu erstatten.

 

8.2 Die Anlieferung muss mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart sein. Der Kunde hat für die Übernahme der Ware zu sorgen. Falls nicht anderes vereinbart sind Teilmengenlieferungen durch AGM zulässig.

 

8.3 Verpackung, Versandart und Versandweg werden von AGM oder dem jeweiligen Entwickler/ Hersteller bestimmt, sofern nicht besondere Wünsche des Kunden vertraglich vereinbart sind. Mehrkosten aus solchen Forderungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

8.4 Für die Preisberechnung sind die am Liefertag gültigen Preislisten von AGM maßgebend. Zu allen Preisen kommt die jeweils gültige gesetzl. Mehrwertsteuer hinzu.


 

9 Rechnungen, Zahlungsbedingungen

 

9.1 Die Rechnung wird mit jeder einzelnen Lieferung oder Leistung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

 

9.2 Alle Zahlungen können – auch bei gegenteiliger Bestimmung durch den Kunden – in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung auf die jeweils älteste Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet werden.

 

9.3 Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn AGM über den Rechnungsbetrag verfügen kann.

 

9.4 Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungs- nicht erfüllungshalber entgegengenommen. Alle mit der Einlösung verbunden Spesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

 

9.5 Bei Zahlungsverzug ist AGM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist AGM berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

9.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AGM anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber kann seine Forderungen nicht an Dritte abtreten.


 

10 Gewährleistung und Haftung

 

10.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung oder Abnahme der Leistung

 

10.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser den Vertragsgegenstand bei Entgegennahme auf erkennbare Mängel und auf Vollständigkeit überprüft und festgestellte Mängel bzw. die Unvollständigkeit unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich gegenüber AGM anzeigt.

 

10.3 Innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel, die bei der Entgegennahme nicht erkennbar waren, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, schriftlich gegenüber AGM anzuzeigen.

 

10.4 Soweit ein von AGM zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, wird AGM nach seiner Wahl die Mangelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Im Falle der Mängelbeseitigung, trägt AGM die Kosten der zu ersetzenden Teile und die Kosten der Arbeitsleistungen. Die Transportkosten trägt der Kunde.

 

10.5 Ist AGM zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

10.6 AGM übernimmt Haftung nur insoweit das Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachwiesen werden kann. In diesen Fällen haftet AGM  für Datenschutzverletzungen; Nutzung von Internet-Technologien; Ansprüche aus Fehlberatung nach dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt); Datenverlustschäden; Versehentliches Auslösen von Fehlalarm; Abhandenkommen von Schlüsseln, begrenzt auf Deckungssumme je Versicherungsfall EUR 750.00,00, Höchstens je Versicherungsjahr 1.500.000,00 €.

 

10.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. AGM haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind sowie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

10.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

 

10.9 Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens jedoch, 3 Jahre nach evtl. Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.


 

11 Eigentumsvorbehalt

 

11.1 AGM behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an dem von ihm gelieferten Vertragsgegenstand vor (Vorbehaltsware).

 

11.2 ist der Kunde Kaufmann gem. Regelungen des HGB, so bleibt der gelieferte Vertragsgegenstand Eigentum von AGM bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen AGM und dem Kunden.
Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der Kunde tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen an AGM ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat aber AGM auf verlangen die Höhe der Forderungen und die Namen der Schuldner mitzuteilen.
AGM ist berechtigt, die Forderungsabtretung den Schuldnern des Kunden mitzuteilen.


 

12 Rücktritts-/ Kündigungs-/Stornierungsrechte

 

12.1 Der Rücktritt von dem Kauf des Produkts, der Leistungsinanspruchnahme (Auftrag) muss schriftlich und im Vorgang erfolgen.

 

12.2 bei Stornierungen von Aufträgen, die durch AGM bereits verbindlich bestätigt sind, wird dem Kunden pauschaler Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechnet und zwar:


 


  • Stornierungen bis 6 Wochen vor dem Liefertermin: 15% vom Kaufpreis

  • Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Liefertermin: 20% vom Kaufpreis

  • Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Liefertermin: 25% vom Kaufpreis



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Spätere Stornierungen sowie Stornierungen nach Versand der Ware werden nicht mehr rechtswirksam.


 

13 Urheberrecht und Geheimhaltung/ Datenschutz

 

13.1 Die Verpflichtung zur Wahrung der für Produkte geltenden Urheberrechte und Warenzeichenrechte Dritter geht mit dem Verkauf durch AGM auf den Kunden über.

 

13.2 Alle Rechte an den gelieferten Unterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch Auszugsweise, behält AGM sich vor bzw. sind geistiges Eigentum der jeweiligen Entwickler/ Hersteller. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens AGM dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden.

 

13.3 AGM verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber zugehenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur insoweit zu verwenden, als dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. AGM beachtet das datenschutzrecht. AGM darf Daten des Auftraggebers maschinell verarbeiten.

 

13.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Vertragsgegenstände vor Dritten geheim zu halten. Die Vertragsgegenstände sind sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch auszuschließen.


 

14 Geltendes Recht/ Nebenabreden/ Gerichtsstand/ ergänzende vertragliche Vereinbarungen

 

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

14.2 Nebenabreden oder weitergehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in Verträgen zwischen der AGM und Kunden gelten vorrangig.

 

14.3 Gerichtsstand für sämtliche zwischen AGM und dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis entstehende Streitigkeiten ist Leipzig. AGM ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

 

14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen AGM und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.